Wahlleistungen

Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie verschiedene Wahlleistungen (Unterkunft und Arzt) in Anspruch nehmen, die gesondert berechnet werden.

Sofern Sie eine persönliche Behandlung durch die liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses und/oder ein 1- bzw. 2-Bett-Zimmer vereinbaren, erfolgt die Abrechnung dieser Leistungen direkt mit Ihnen oder über die Sie betreuende Krankenkasse.

Im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten können z. B. folgende Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden:

  • Wahlleistung Chefarztbehandlung
  • Unterkunft in einem 1-Bett-Zimmer
  • Unterkunft in einem 2-Bett-Zimmer

Der Antrag auf Inanspruchnahme der Wahlleistungen bedarf der Schriftform.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei den Mitarbeiter/innen der Aufnahme oder bei Ihrer zuständigen Ärztin/Ihrem zuständigen Arzt.