Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für das Grundstück des Klinikums Lüneburg in allen Außen- und Innenbereichen.
Sie gilt für alle Personen, die sich dort aufhalten.
Das Hausrecht wird durch den Geschäftsführer und die Mitglieder der Betriebsleitung des Klinikums Lüneburg ausgeübt.

  1. Aus Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Patienten bestehen feste Besuchs- und Ruhezeiten. Soweit nicht für einzelne Stationen ausdrücklich anders geregelt, endet die Besuchszeit um 20 Uhr und ist in der Zeit von 12 bis 14 Uhr Mittagsruhe.
  2. Das Besuchsrecht steht unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu unzumutbaren Belastungen für Patienten kommt.
  3. Es gilt für alle Gebäude und das Gelände ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den Raucher-Pavillons und auf der Terrasse des Restaurants zulässig.
  4. Es gilt für alle Gebäude und das Gelände ein generelles Alkoholverbot.
  5. Eigene Radios, CD-Spieler, Laptops, Fernsehgeräte usw. sind im Klinikum nur in Abstimmung mit der Station und mit Einverständnis der Mitpatienten zugelassen.
  6. Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere und Topfpflanzen nicht ins Klinikum mitgebracht werden. Ausnahmen bestehen für Blindenhunde sowie Schutzhunde der Polizei und anderer Sicherheitskräfte.
  7. Das Füttern von Tieren (insbesondere Tauben und Katzen) ist auf dem Gelände grundsätzlich untersagt.
  8. Die Anfertigung von Fotos und Filmen zu gewerblichen Zwecken ist nur den durch die Betriebsleitung autorisierten Personen gestattet und genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für Reportagen der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens.
  9. Jegliche kommerzielle Betätigung und Werbung sowie das Verteilen von Produkten ist grundsätzlich untersagt.
  10. Die Verbote bezüglich des Gebrauchs von Mobiltelefonen, ausgedrückt durch Schilder und Piktogramme, sind zu beachten.
  11. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist auf dem Klinikgelände ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Bei einem Verstoß wird abgeschleppt.
  12. Das Anzünden von Kerzen sowie der Gebrauch von offenem Feuer sind nicht gestattet.

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Dies kann bei schwerwiegenden Verstößen eine Ahndung bis hin zum Hausverbot – bei Patienten und Patientinnen eine vorzeitige Entlassung – zur Folge haben.


Lüneburg, 05.11.2018
Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH
Der Geschäftsführer