Kostenregelung

Als krankenversicherter Patient einer gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern.

Davon ausgenommen sind von Ihnen gewählte Zusatz- bzw. Wahlleistungen.

Die Krankenkasse wird sich in der Regel schriftlich zur Übernahme der Krankenhauskosten bereit erklären. Die Kostenübernahme werden wir für Sie beantragen.