Gemäß § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) informieren wir an dieser Stelle darüber, dass die Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH nicht verpflichtet und nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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