In den letzten Jahren konnte wissenschaftlich bewiesen werden, dass die Heilungsergebnisse der brusterhaltenden Therapie (d. h. nur Entfernung des Tumors und u. U. Operation der Achselhöhle) bei Tumoren, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten, genauso gut sind wie die der „radikalen“ Operation durch Brustamputation. Voraussetzung für diese günstigen Heilungsergebnisse ist jedoch, dass die operierte Brust nachbestrahlt wird.
So ist bei brusterhaltender Operation immer eine Bestrahlung erforderlich, während nach einer Amputation nur in bestimmten Fällen bestrahlt wird.
In manchen Fällen – v. a. bei größeren Tumoren – kann es sinnvoll sein, der Operation eine Chemotherapie vorzuschalten (im Fachjargon: neoadjuvante oder primär systemische Chemotherapie). Man erhofft sich dadurch eine Verkleinerung – im günstigsten Fall ein völliges Verschwinden – des Tumors, sodass dann brusterhaltend operiert werden kann.