Rauchen ist in den Gebäuden und auf dem gesamten Klinikgelände verboten. Lediglich in den eigens hierfür aufgestellten Raucherpavillons und auf der Dachterrasse des Mitarbeiterrestaurants darf geraucht werden.
Der Genuss alkoholischer Getränke ist nicht gestattet, da sich Alkohol und Medikamente nur in den seltensten Fällen miteinander vertragen.