Klinikum operiert verstärkt ambulant

Klinikum

Gesetzesänderungen seit diesem Jahr

Nach der Operation am gleichen Tag nach Hause: Seit Anfang dieses Jahres gelten neue Regeln für das ambulante Operieren im Krankenhaus. „Die Regeln wurden auf Bundesebene festgelegt und verpflichten alle Krankenhäuser, diese fortan verbindlich umzusetzen. Auch wir als Klinikum sind daran gebunden, was uns und insbesondere ältere Patienten, die auf Unterstützung angewiesen sind, vor große organisatorische Herausforderungen stellt“, erklärt Geschäftsführer Dr. Michael Moormann. Insbesondere baulich seien Krankenhäuser anders konzipiert als ambulante OP-Zentren.

Einen Katalog für Leistungen, die im Krankenhaus ambulant erbracht werden dürfen, gibt es schon seit geraumer Zeit. Aber für 2023 wurde der Katalog in einem ersten Schritt deutlich erweitert. Für 2024 wurde eine weitere Ausweitung bereits angekündigt.

In der Praxis heißt das, dass zahlreiche Operationen oder diagnostische Maßnahmen ab sofort regelhaft ambulant erbracht werden müssen. Ausnahmen hiervon sind in einem für die Krankenhäuser verpflichtenden Katalog festgelegter Kriterien definiert. Für Patienten besteht dabei kein Wahlrecht zwischen stationärer oder ambulanter Erbringung eines Eingriffs.

Ein Beispiel ist die Operation eines Kreuzbandrisses, die in der Vergangenheit häufig noch mit einem kurzen stationären Aufenthalt verbunden war. „Jetzt ist das eine klar ambulant zu erbringende Leistung, und nur festgelegte Kriterien, wie zum Beispiel Begleiterkrankungen oder ein hoher Pflegegrad, begründen noch einen stationären Aufenthalt“, erläutert der Ärztliche Direktor des Klinikums, Prof. Dr. Torsten Kucharzik. „An der Qualität und der Sicherheit der Eingriffe wird sich nichts ändern. In den Sprechstunden werden wir die Patienten genau informieren und individuell beraten.“

Dadurch würden auch die niedergelassenen Ärzte zukünftig stärker in die Nachsorge eingebunden sein, weshalb die gründliche Planung eines ambulanten Eingriffs im Vorwege notwendig sei.